Donnersbergerstraße 5

80634 München

Unternehmensnachfolge – Den Generationswechsel meistern

Bei der Unternehmensnachfolge handelt es sich um einen zentralen Baustein der Mittelstandspolitik. In den letzten 4 Jahren standen um die 24.000 bayerische Firmen vor einem Generationswechsel. Gerade bei Familienunternehmen ist es eine besondere Herausforderung den Unternehmensnachfolger zu bestimmen, da Führung und Eigentum in einer Hand liegen. Häufig setzen sich Firmen zu spät mit diesem Thema auseinander, weshalb ernste Konflikte entstehen können. Wie soll über eine Nachfolge entschieden werden? Wann ist eine externe und wann doch eine interne Lösung am besten? Als Fachanwalt für [link text=”Gesellschaftsrecht München” id=”74″] möchte ich Ihnen wichtige Tipps zu diesem Thema mitgeben.

##Unternehmensnachfolge im Gesellschaftsvertrag regeln
Schon bei der Gründung des Unternehmens sollte man sich über die Nachfolgeregelung Gedanken machen. Denn ist der mögliche Unternehmensnachfolger sowie alle anderen Belange der Nachfolge betreffend geregelt, kann es im Nachhinein auch nicht zu Streitfällen kommen. Bei der Vertragsgestaltung ist es ratsam einen Fachanwalt für Gesellschaftsrecht als Berater hinzu zu ziehen.

##Interne oder externe Lösung?
Für die Übertragung des Unternehmens auf einen neuen Eigentümer/Geschäftsführer kommen zwei Lösungen mit unterschiedlichen Erfolgsfaktoren in Frage.
Intern: Die Nachfolge übernimmt ein Familienmitglied oder ein externes Management, sofern es Gesellschafter der Firma ist.
Extern: Das Eigentum und die Rechte werden an externe Firmen oder Personen übertragen, sprich, es kommt zum Firmenverkauf.

Um in Sachen Unternehmensnachfolge die richtige Entscheidung zu treffen, müssen Sie sich über folgende Punkte Gedanken machen:
– Soll der Nachfolger die unternehmerische Führung (Vertretung des Eigenkapitals) UND die operative Geschäftsleitung übernehmen?
– Sollen diese Bereiche voneinander getrennt und unterschiedlichen Nachfolgern übertragen werden?
– Wie kann die Familie abgesichert werden, ohne das Firmenvermögen zu gefährden?
– Wie soll die Finanzierung der Unternehmensnachfolge aussehen?
– Gibt es eine genaue Erbschaftsregelung? Wie sieht diese aus?
– Gehören andere Familienmitglieder zu den Gesellschaftern des Unternehmens? Wenn ja, welche Ziele verfolgen sie?
– Haben Familienmitglieder bereits Ihre Qualitäten in der Firma unter Beweis gestellt und könnten das Unternehmen leiten?
– Stellt die Existenzgründung der Firma den Hauptbestandteil des Familienvermögens dar?
– Wie sind die Wettbewerbssituation und Ertragsaussichten der Firma? Besteht irgendwo Investitionsbedarf?

Nach gründlicher Untersuchung der IST-Situation der Firma, lässt sich meist eine klare Vorentscheidung zur Unternehmensnachfolge treffen.

###Die Unternehmensnachfolgebörse
Solche Börsen bieten Unternehmen Hilfestellung bei der Suche und Wahl von geeigneten Nachfolgern an. Eine seriöse Unternehmensnachfolgebörse zu finden, kann äußerst schwierig sein, denn schließlich gibt es diese wie Sand am Meer. Hier sollten Sie einen Anwalt um Rat bitten.

###Unternehmensnachfolge – Fazit
Die Planung der Unternehmensnachfolge ist ein komplexer Prozess, der viele Jahre im Voraus, am besten bei der Existenzgründung im Gesellschaftsvertrag, festgelegt werden sollte. Um Konflikte zu vermeiden, muss eine reibungslose Übergabe schnellstmöglich geschaffen werden. Ist die Wahl schwierig, gibt es Börsen, die helfen einen geeigneten Unternehmensnachfolger zu finden.

[youtube id=”7gxg6b87Pio”]

Unternehmensnachfolge zusammengefasst

Wenn Sie sich in einem persönlichen Gespräch ausführlicher über die Unternehmensnachfolge beraten lassen möchten, so lade ich Sie herzlich dazu ein, meine Fachanwaltskanzlei andrelang law in München aufzusuchen. Ich freue mich, Ihnen und Ihrer Firma behilflich sein zu können.

Anwalt Gesellschaftsrecht und Handelsrecht

Dr. Andrelang, LL. M.

Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Anfragen

Fragen Sie Ihre Rechtsberatung an!

Sollten Sie meine Dienstleistung als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Gesellschafts- und Handelsrecht in Anspruch nehmen wollen, kontaktieren Sie mich jederzeit gerne.

Meine Kanzlei andrelang law erreichen Sie telefonisch unter der Nummer 089/2020 1272, per E-Mail an candrelang@andrelang-law.com oder über das Online-Kontaktformular. Ich freue mich, Sie bald in meiner Kanzlei begrüßen zu dürfen.

Ja, ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen und bin damit einverstanden, dass die von mir angegebenen Daten elektronisch erhoben und gespeichert werden. Meine Daten werden dabei nur streng zweckgebunden zur Bearbeitung und Beantwortung meiner Anfrage benutzt. Mit dem Absenden des Kontaktformulars erkläre ich mich mit der Verarbeitung einverstanden.