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Konzernrecht – eine kurze Einführung

Unter einem Konzern versteht man einen Zusammenschluss mehrerer Unternehmen, die denselben Unternehmensgegenstand aufweisen und in einem Abhängigkeitsverhältnis zueinander stehen. Über die Pflichten und Rechte von Konzernen gibt das Gesellschaftsrecht Auskunft, speziell dessen Teilgebiet Konzernrecht. Ich, Dr. Christian Andrelang, Fachanwalt für Handels- und [link text=”Gesellschaftsrecht München” id=”74″], möchte Sie im Folgenden genauer über das Konzernrecht informieren.

##Was ist das Konzernrecht genau?

Das Konzernrecht ist ein Teilgebiet des Gesellschaftsrechts. Es befasst sich mit den Rechten und Pflichten von selbstständigen Unternehmen, die Teil eines Konzerns sind. Deutschland ist eines der wenigen Länder, die über ein exakt geregeltes Konzernrecht verfügen.

##Verschiedene Konzernarten:

Das zentrale Merkmal im Konzernrecht ist die Regelung über den Zusammenschluss sowie Führen von Konzernen. Dies ist je nach Art des Konzerns unterschiedlich. Maßgeblich ist stets, ob das eine Unternehmen das andere beherrscht.
Gleichordnungskonzerne
Alle Konzernunternehmen verfügen über eine gleichrangige Stellung. Kein Unternehmen herrscht über das andere. Die Leitung wird nach gegenseitiger Zustimmung vertraglich geregelt.

###Unterordnungskonzerne

Hierbei gibt es ein leitendes Unternehmen von dem die untergeordneten Unternehmen abhängig sind. Die Form ist in der Praxis häufiger anzutreffen, als Gleichordnungskonzerne. Laut Konzernrecht liegt eine Abhängigkeit der untergeordneten Firmen vor, wenn das leitende Unternehmen unmittelbar oder mittelbar einen Einfluss auf die anderen Firmen ausüben kann. Hier zählt allein schon die Möglichkeit Einfluss auszuüben, ohne dass dies praktisch gesehen tatsächlich der Fall sein muss.
Im Konzernrecht unterscheidet man noch drei weitere Formen des Unterordnungskonzerns:

###Eingliederungskonzern

Der Eingliederungskonzern liegt nach Konzernrecht dann vor, wenn eine inländische GEsellschaft eine andere Gesellschaft aufnimmt. Die eingegliederte Firma behält die rechtliche Selbstständigkeit fungiert intern jedoch wie eine Betriebsabteilung und nicht wie ein selbständiges Unternehmen. Voraussetzung für eine Eingliederung ist ein Mehrheitsstellung von mindestens 95 %. Die Eingliederung einer Gesellschaft muss laut Konzernrecht in das Handelsregister eingetragen werden.

###Vertragskonzern

Hierbei regelt ein Beherrschungsvertrag die Vorherrschaft eines Unternehmens über dessen untergeordnete Firmen. Der Vertrag bemächtigt das herrschende Unternehmen die Leitung zu tragen und Anweisungen zu geben. Entsteht durch eine Weisung ein Schaden, so muss das beherrschende Unternehmen laut Konzernrecht auch Schadensersatz leisten. Um einen Beherrschungsvertrag
abschließen zu können, sieht das Konzernrecht eine Mehrheit von 75% in der Hauptversammlung aller Unternehmen vor.

###Faktischer Konzern

Wenn weder eine Eingliederung noch ein Beherrschungsvertrag vorliegt, so handelt es sich um einen faktischen Konzern. Es liegt dann lediglich ein Abhängigkeitsverhältnis vor. Das herrschende Unternehmen hat zwar Einfluss, darf aber keine Anweisungen verteilen. Wenn Sie mehr über die Teilbereiche des Gesellschaftrechts erfahren möchten, würde ich mich freuen, wenn Sie die weiteren Beiträge meines Blogs lesen.

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Anwalt Gesellschaftsrecht und Handelsrecht

Dr. Andrelang, LL. M.

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